Fördermittel

Fördermittel

Schon die erste Energieberatung kann förderfähig sein und damit für Sie deutlich günstiger ausfallen, als vielleicht vorher vermutet.

Wir sind bei den zuständigen Behörden gelistet und verfügen über die Zertifizierung der BAFA, KfW und der DENA für Wohn- und Nichtwohngebäude für Bundes- und Landesfördermittel. So ist sichergestellt, dass wir für Sie stets auf dem Laufenden sind und die Vielzahl der Fördermöglichkeiten kompetent nutzen können.

Dabei erarbeiten wir mit Ihnen die individuell passende Fördermöglichkeit, ob Zuschuss oder Kredit, und begleiten Sie auch bei der Antragsstellung.

Im Bereich der Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG werden vor allem folgende Bereiche gefördert:

  • Heizungsaustausch
  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Erneuerung von Fenstern, Dachfenstern, Außentüren
  • Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen (zentral und dezentral), smarte Steuerung
  • Im Nichtwohngebäude auch Beleuchtung und Kühlung


Maßnahmen in Bestandsgebäuden können gefördert werden, wenn der Bauantrag fünf Jahre zurückliegt und das Investitionsvolumen bei mindestens 2.000 € liegt.

Hier geht es zu den Fördermöglichkeiten:

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